Lebensmittelrecht: Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ nicht irreführend
Das VG Freiburg hat entschieden (Urteil vom 10. Dezember 2019, Az.: 8 K 6149/18), dass ein Fruchtgummi, welches mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbt wird, mit dem Hinweis „ohne künstliche Farbstoffe“ beworben werden darf.